Schimmel in der Mietwohnung: was Mieter wissen sollten

Schimmel in der Mietwohnung führt schnell zum Streit über die Ursache. Wer den Mangel richtig meldet und dokumentiert, schützt seine Gesundheit und seine Rechte.

Mangel sofort melden

Schimmel ist in der Regel ein Mangel der Mietsache. Mieter sind nach § 536c BGB verpflichtet, Mängel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Wer zu lange wartet und dadurch einen größeren Schaden verursacht, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Melden Sie den Befall daher schriftlich, am besten per Brief oder E-Mail mit Datum, Fotos und einer kurzen Beschreibung.

Richtig dokumentieren

  • Fotos mit Datum, auf denen Größe und Lage des Befalls erkennbar sind, zum Beispiel mit einem Zollstock im Bild.
  • Notizen, wann der Schimmel zuerst aufgefallen ist und wie er sich entwickelt.
  • Messwerte von Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit über mehrere Tage, zum Beispiel mit einem Hygrometer.
  • Ein kurzes Protokoll Ihres Lüftungs- und Heizverhaltens.

Wer ist verantwortlich?

Entscheidend ist die Ursache. Liegt sie in der Bausubstanz, etwa bei Wärmebrücken, undichten Fenstern, aufsteigender Feuchtigkeit oder einem Wasserschaden, ist der Vermieter für die Beseitigung zuständig. Entsteht der Schimmel durch unzureichendes Heizen und Lüften, kann die Verantwortung beim Mieter liegen. In der Praxis wirken oft mehrere Faktoren zusammen. Ein Gutachten durch einen Fachbetrieb oder Sachverständigen kann die Ursache klären.

Mietminderung

Beeinträchtigt der Schimmel die Nutzung der Wohnung, kann die Miete nach § 536 BGB kraft Gesetzes gemindert sein, sofern der Mangel nicht vom Mieter verursacht wurde. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Mindern Sie nicht vorschnell und ohne Absprache, sondern zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt und lassen Sie sich von einem Mieterverein oder einer Anwältin beraten.

Was Sie bis zur Sanierung tun können

  1. Betroffene Räume regelmäßig stoßlüften und gleichmäßig heizen.
  2. Möbel von befallenen Wänden abrücken.
  3. Den Befall nicht großflächig selbst entfernen oder überstreichen, um die Ursachenklärung nicht zu erschweren.
  4. Bei gesundheitlichen Beschwerden ärztlichen Rat einholen, besonders bei Kindern, Schwangeren und Menschen mit Atemwegserkrankungen.

Häufige Fragen

Darf ich selbst einen Fachbetrieb beauftragen?

Die Sanierung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Eine eigene Messung oder ein Gutachten kann aber helfen, die Ursache zu belegen. Stimmen Sie Kosten und Vorgehen möglichst vorher ab.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Geprüfte Fachbetriebe für Schimmelgutachten und Sanierung

Wenn Sie das Problem nicht selbst lösen können oder sicher gehen möchten, helfen diese redaktionell geprüften Fachbetriebe weiter:

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