Rauchmelderpflicht: Montage, Wartung und Zuständigkeit
Rauchmelder retten Leben, weil sie Brandrauch frühzeitig melden, auch nachts im Schlaf. In allen Bundesländern gilt eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Wo Rauchmelder Pflicht sind
Die Rauchmelderpflicht ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Die Details unterscheiden sich leicht, im Kern gilt aber überall: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, müssen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. In einigen Bundesländern sind zusätzlich alle Aufenthaltsräume einzubeziehen. Prüfen Sie die Regelung Ihres Bundeslandes.
Empfehlenswert über die Pflicht hinaus
- Wohnzimmer und Arbeitszimmer, in denen sich Elektrogeräte befinden.
- Dachböden mit technischen Anlagen.
- Keller mit Heizungs- oder Hausanschlussraum.
- Für Küchen und Bäder eignen sich klassische Rauchmelder nicht, da Dampf Fehlalarme auslösen kann. Hier helfen Wärmemelder.
Richtig montieren
- Rauchmelder möglichst in der Raummitte an der Decke anbringen, da Rauch nach oben steigt.
- Mindestens etwa 50 Zentimeter Abstand zu Wänden, Lampen und Deckenbalken einhalten.
- Nicht in unmittelbarer Nähe von Lüftungsöffnungen oder in Zugluft montieren.
- In Fluren mit großer Länge mehrere Melder vorsehen.
- Auf Geräte mit Prüfzeichen nach DIN EN 14604 achten. Melder mit fest eingebauter Langzeitbatterie reduzieren den Wartungsaufwand.
Wer zuständig ist
Für den Einbau ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich, in Mietwohnungen also der Vermieter. Die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft liegt je nach Bundesland beim Eigentümer oder bei den Bewohnern. Viele Vermieter beauftragen für Einbau und Wartung einen Dienstleister, damit die Prüfung dokumentiert ist.
Wartung
Rauchmelder sollten mindestens einmal jährlich geprüft werden. Dazu gehören eine Sichtprüfung auf Verschmutzung und Beschädigung, das Kontrollieren der Raucheintrittsöffnungen und ein Funktionstest über die Prüftaste. Die Anwendungsnorm DIN 14676 beschreibt Einbau, Betrieb und Instandhaltung. Melder sollten zudem nach Herstellerangaben, häufig nach etwa zehn Jahren, ausgetauscht werden.
Vernetzte Rauchmelder
In größeren Häusern oder bei Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen sind vernetzte Rauchmelder sinnvoll. Löst ein Melder aus, alarmieren alle. Funkvernetzte Systeme lassen sich nachrüsten, bei fest verkabelten Systemen oder der Integration in Smart-Home-Anlagen hilft eine Elektrofachkraft.
Geprüfte Fachbetriebe für Rauchmelder und Sicherheitstechnik
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- Elektrohilfe Neumann – Elektroinstallation, Störungssuche und Notdienst.
Die Aufnahme erfolgt nach redaktioneller Prüfung und nicht gegen Bezahlung. Mehr dazu auf unserer Seite Werbung und Kooperationen.
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