Wespennest entfernen: Was erlaubt ist und wer hilft

Ein Wespennest am Rollladenkasten oder im Gartenhaus sorgt schnell für Unruhe. Hier erfahren Sie, wann Sie ein Nest dulden können, was rechtlich zu beachten ist und wann Fachleute übernehmen sollten.

Muss das Wespennest wirklich weg?

Viele Wespenarten sind friedlicher als ihr Ruf. Ein Nest in einiger Entfernung zu Terrasse, Kinderzimmer oder Eingang kann oft bis zum Herbst bleiben, denn die meisten Wespenvölker sterben mit den ersten kalten Nächten ab. Verlassene Nester werden im Folgejahr nicht wieder besiedelt. Anders sieht es aus, wenn sich das Nest direkt neben einer Tür, in einem Kinderzimmer oder in der Nähe von Menschen mit Insektengiftallergie befindet. Dann ist eine Entfernung oder Umsiedlung sinnvoll.

Was rechtlich gilt

Wespen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt: Wildlebende Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund verletzt oder getötet und ihre Lebensstätten nicht ohne Grund zerstört werden. Hornissen sind zusätzlich besonders geschützt. Für die Entfernung oder Umsiedlung eines Hornissennests ist in der Regel eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Wer ein Nest eigenmächtig zerstört, riskiert je nach Bundesland ein Bußgeld. Ein Fachbetrieb kennt die Vorgaben und kann einschätzen, ob ein vernünftiger Grund vorliegt.

Wespe oder Hornisse? So unterscheiden Sie

  • Gemeine und Deutsche Wespe: rund 1 bis 2 Zentimeter groß, schwarz-gelb, häufig an Süßem und Fleisch. Nester oft in Hohlräumen, Rollladenkästen oder im Boden.
  • Hornisse: deutlich größer, bis etwa 3,5 Zentimeter, rotbraun-gelb gefärbt. Eher ruhig, meidet Lebensmittel am Tisch. Nester in Baumhöhlen, Nistkästen oder auf Dachböden.
  • Feldwespe: schlanker, mit herabhängenden Beinen im Flug. Kleine, offene Waben, meist friedlich.

Was Sie bis zur Entfernung tun können

  1. Abstand halten, nicht in Richtung des Nests hantieren und keine hektischen Bewegungen machen.
  2. Fenster mit Insektenschutzgittern sichern, besonders in Schlaf- und Kinderzimmern.
  3. Süße Getränke abdecken und Speisereste im Freien nicht offen stehen lassen.
  4. Das Nest niemals mit Wasser, Feuer oder Spray selbst bekämpfen. Gereizte Tiere verteidigen ihr Nest aggressiv.

So arbeitet ein Fachbetrieb

Fachleute prüfen zunächst Art und Größe des Volks sowie die Lage des Nests. Wo möglich, wird das Nest in Schutzkleidung umgesiedelt, etwa in einen geeigneten Kasten an einem ruhigeren Ort. Ist eine Umsiedlung nicht möglich und liegt ein vernünftiger Grund vor, kann das Volk fachgerecht bekämpft werden. Anschließend wird geprüft, wie sich ein erneuter Nestbau an derselben Stelle verhindern lässt, zum Beispiel durch das Abdichten von Spalten am Rollladenkasten.

Häufige Fragen

Wann ist die Wespensaison vorbei?

Die meisten Völker erreichen im August ihre größte Stärke und sterben im Oktober oder November ab. Nur die jungen Königinnen überwintern, und zwar nicht im alten Nest.

Zahlt der Vermieter die Entfernung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Befindet sich das Nest am Gebäude und schränkt es die Nutzung der Wohnung erheblich ein, sollten Sie den Vermieter umgehend informieren und das weitere Vorgehen schriftlich abstimmen.

Geprüfte Fachbetriebe für Wespen und Hornissen

Wenn Sie das Problem nicht selbst lösen können oder sicher gehen möchten, helfen diese redaktionell geprüften Fachbetriebe weiter:

  • Ungezieferweg Lutz – Schädlingsbekämpfung bei Insekten- und Nagerbefall, von der Ursachenanalyse bis zur Vorbeugung.
  • Brenner Ungeziefer – Bekämpfung von Insekten und Nagern in Wohn- und Gewerberäumen.

Die Aufnahme erfolgt nach redaktioneller Prüfung und nicht gegen Bezahlung. Mehr dazu auf unserer Seite Werbung und Kooperationen.